Neue amtliche Werte – die Liegenschaftssteuer ist mit zu berücksichtigen

    Der Grosse Rat des Kantons Bern hat erste Pflöcke eingeschlagen. In der Novembersession 2019 legte er im Rahmen der ersten Lesung des Steuergesetzes fest, dass die Liegenschaftssteuer bei der Festsetzung des für die amtliche Neubewertung anzustrebenden «Zielmedians» mitzuberücksichtigen sei.

    (Bild: pixabay) Die Liegenschaftssteuer wird im Kanton Bern neu bewertet.

    Er schaffte damit die vom Bundesgericht kritisierte fehlende gesetzliche Grundlage für eine massvolle Festsetzung der amtlichen Werte für Grundstücke auf 70 Prozent des Verkehrswertes. Die Stadt Bern hatte diesen Zielwert in einer Beschwerde an das höchste Gericht als verfassungswidrig tief beanstandet. In der Debatte wurde nun zu Recht darauf hingewiesen, dass bei dem vom Berner Gemeinderat geforderten Satz von 77 Prozent das Grundeigentum in der Stadt Bern stärker besteuert würde als bewegliches Vermögen, wenn neben der Vermögenssteuer auch die Liegenschaftssteuer von 1,5 Prozent berücksichtigt wird. Falls das Kantonsparlament in der 2. Lesung diese neue Bestimmung bestätigt, ist der Weg frei, den Zielwert von 70 Prozent im Dekret zu bestätigen – diesmal gesetzeskonform.

    56 Millionen Mehreinnahmen für Gemeinden
    Die Steuerverwaltung hat eine Tabelle veröffentlicht, aus der die Mehreinnahmen der Gemeinden ersichtlich sind, die allein aus den Liegenschaftssteuern resultieren. So finden Sie heraus, um wie viel Prozent die Liegenschaftssteuer für Ihr Eigenheim steigen dürfte. Diese Hochrechnung basiert auf dem Zielwert von 70 Prozent.

    Von –9,7 bis zu 153 Prozent
    Freuen können sich die Hauseigentümer in Rohrbach: Dort sinken die Liegenschaftssteuereinnahmen um 9,7 Prozent. Die Freude wird dadurch et-was getrübt, dass diese Senkung nichts anderes bedeutet, als dass die amtlichen Werte in Rohrbach in den vergangenen Jahren um diesen Wert zu hoch waren. Gleich um 153 Prozent steigen umgekehrt die Werte in Saanen und würden der Gemeinde über 9 Mio. Mehreinnahmen in die Kasse schwemmen. Medienberichten zufolge plant der Gemeinderat freilich, den Liegenschaftsteuersatz zu senken. Dass und wie das geht, hat die Gemeinde Bolligen vorgemacht. An der Gemeindeversammlung von Mitte Dezember fand ein Antrag Zustimmung, den Satz für die Liegenschaftssteuer um 0,2 Prozent zu senken. Auch so, argumentierten die Befürworter, ergäben sich durch Neubewertung Mehreinnahmen sowohl bei der Vermögens- wie auch bei der Liegenschaftssteuer. Die Hauseigentümer haben es damit in der Hand, die Höhe der teils massiv ansteigenden Liegenschaftssteuern beim nächsten Gemeindebudget durch eine Anpassung des Steuersatzes zu senken.

    Veranlagung ab Mai 2020
    Die kantonale Steuerverwaltung will die neuen amtlichen Werte ab Mai 2020 eröffnen. Einen Strich durch die Rechnung könnten ihr einzig die von der Ratslinken angetönte Referendumsdrohung machen. Diesfalls müsste mit dem Versand der Verfügungen bis zum Volksentscheid zugewartet werden, was das Inkrafttreten um ein gutes Jahr verzögern würde. Der Stadt Bern beispielsweise entgingen so prognostizierte Mehreinnahmen von rund 17 Millionen Franken.

    pd

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